Kein Spanien Segelurlaub ohne Haftpflichtversicherung
Veröffentlicht: 16.04.2010 in der Kategorie: Spanien Gesetze
Der Segelurlaub im Mittelmeer oder Atlantik gehört bei den Spanien Jugendreisen zu den aufregendsten Arten, seinen Urlaub auf der Iberischen Halbinsel bzw. den Balearen oder Kanaren zu verbringen. Selbstverständlich sollten auch beim Segelurlaub im Mittelmeer oder Atlantik die Sicherheit und Vorsorge immer an erster Stelle stehen, so wie es bei unseren Spanien Jugendreisen grundsätzlich der Fall ist. Dies gilt vor allem für den Abschluss einer Haftpflichtversicherung für das Segelboot, um im Fall der Fälle zumindest finanziell abgesichert zu sein. Zu den
<link -="" informationen="" informationen-ueber-spanien.html="" /> Informationen über Spanien, die Touristen vor einem Segelurlaub vor der Küste, den Balearen oder Kanaren wissen sollten, gehört auch der gesetzlich vorgeschriebene Abschluss einer Haftpflichtversicherung. Wie in den meisten anderen Ländern am Mittelmeer oder Atlantik, ist eine Haftpflichtversicherung auch in Spanien Pflicht, während dies auf deutschen Gewässern beispielsweise nicht der Fall ist. Anlässlich der beginnenden Segelsaison in Spanien und weiteren Ländern am Mittelmeer und Atlantik weist der Bund der Versicherten auf diese Vorschrift hin. Wer es versäumt, eine Haftpflichtversicherung abzuschließen, muss beim Segelurlaub in Spanien mit einem empfindlichen Bußgeld und im Schadensfall mit der Haftung mit seinem gesamten Vermögen rechnen. Bei den stichprobenartig durchgeführten Kontrollen muss auf Verlangen die sogenannte "Blaue Karte" vorzeigen, die den Nachweis über eine bestehende Haftpflichtversicherung für das Boot erbringt.

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